1. Die Kommunen in den neuen deutschen Bundesländern sind durch die Kommunalverfassung der DDR vom 17.05.1990 neu gegründet worden. Sie sind mit den Kommunen, die in der DDR
bis zum „Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht“ vom 18.01.1957 als Gebietskörperschaften bestanden haben, nicht identisch.
2. Die neu gegründeten Kommunen sind weder Gesamtrechtsnachfolger des ehemaligen Rats der Gemeinde, der Stadt oder des Kreises in ihrem Gebiet noch der bis 1957
dort existenten Gebietskörperschaft.
(OLG Dresden AZ.: 6 U 1/03 Urteil vom 30.07.2003)
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