Zeitpunkt der Anhörung der Schwerbehindertenvertretung bei einer Kündigung

VonHagen Döhl

Zeitpunkt der Anhörung der Schwerbehindertenvertretung bei einer Kündigung

Die Kündigung eines schwerbehinderten Menschen, die der Arbeitgeber
ausspricht, ohne die Schwerbehindertenvertretung vor der Antragstellung
beim Integrationsamt zu unterrichten und anzuhören, ist unwirksam.  
(Sächsisches LAG, Urt. v. 8.6.2018 – 5 Sa 458/17)

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