Witwenrente von geschiedener Mutter darf nicht befristet werden

VonHagen Döhl

Witwenrente von geschiedener Mutter darf nicht befristet werden

Eine geschiedene und verwitwete Mutter hat auch nach der Volljährigkeit ihrer Kinder noch Anspruch auf Witwenrente. Eine Befristung der Versorgungsansprüche nach dem Tod des Mannes bei einem Arbeitsunfall sei nicht möglich, hat das Bundessozialgericht am 30.01.2007 in Kassel entschieden. Das Recht auf die Witwenrente verfalle erst dann, wenn die Frau wieder heirate (Az.: B 2 U 22/05 R).

Über den Autor

Hagen Döhl administrator

Schreibe eine Antwort