Wirksamkeit eines Mieterhöhungsverlangens

VonHagen Döhl

Wirksamkeit eines Mieterhöhungsverlangens

Ein Mieterhöhungsverlangen nach § 558 BGB ist nicht deshalb unwirksam, weil sich die Ausgangsmiete innerhalb der Bandbreite der vom gerichtlichen Sachverständigen festgestellten örtlichen Vergleichsmiete befindet.
(BGH Urteil vom 6.7.2005, Az: VIII ZR 322/04)

Über den Autor

Hagen Döhl administrator

Schreibe eine Antwort