Wandern auf eigene Gefahr: Kein Schmerzensgeld nach Unfall am Harzer-Hexenstieg

VonHagen Döhl

Wandern auf eigene Gefahr: Kein Schmerzensgeld nach Unfall am Harzer-Hexenstieg

Das LG Magdeburg hat entschieden, dass ein Wanderer, der sich auf dem Harzer Hexen-Stieg auf einem Waldgrundstück in Thale schwer verletzt hat, keinen Schadensersatz von der Stadt verlangen kann, da Wanderer den Wald auf eigene Gefahr besuchen und damit für ihre eigene Sicherheit verantwortlich sind.
LG Magdeburg 04.03.2020   10 O 701/19

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Hagen Döhl administrator

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