Das OLG Düsseldorf hat darauf hingewiesen, dass für eine auf Rückabwicklung des Kaufvertrags gerichtete Schadensersatzklage eines vom sogenannten VW-Abgasskandals betroffenen Autokäufers gegen die Herstellerin Volkswagen AG hinreichende Erfolgsaussichten bestehen und die Rechtsschutzversicherung daher leisten muss.
(OLG Düsseldorf 4. Zivilsenat I-4 U 87/17)
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