„VW-Abgasskandal“: Rechtsschutzversicherung muss leisten

VonHagen Döhl

„VW-Abgasskandal“: Rechtsschutzversicherung muss leisten

Das OLG Düsseldorf hat darauf hingewiesen, dass für eine auf Rückabwicklung des Kaufvertrags gerichtete Schadensersatzklage eines vom sogenannten VW-Abgasskandals betroffenen Autokäufers gegen die Herstellerin Volkswagen AG hinreichende Erfolgsaussichten bestehen und die Rechtsschutzversicherung daher leisten muss.
(OLG Düsseldorf 4. Zivilsenat  I-4 U 87/17)

Über den Autor

Hagen Döhl administrator

Schreibe eine Antwort