Schutz vor Fahrverbot wegen Blasenschwäche?

VonHagen Döhl

Schutz vor Fahrverbot wegen Blasenschwäche?

Das OLG Hamm hat entschieden, dass die Blasenschwäche eines Autofahrers ausnahmsweise einen Grund darstellen kann, von einem Regelfahrverbot wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit abzusehen.
(OLG Hamm    4 RBs 326/17)

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