Vorsorgevollmacht einschließlich Vollmacht über Vermögensangelegenheiten

VonHagen Döhl

Vorsorgevollmacht einschließlich Vollmacht über Vermögensangelegenheiten

Eine Vorsorgevollmacht, die auch die Vermögensangelegenheiten des Vollmachtgebers erfasst, berechtigt den Bevollmächtigten zur Verfügung über ein Bankkonto des Vollmachtgebers, auch wenn für dieses Konto keine gesonderte Bankvollmacht der Bank vorliegt.

Die Bank haftet für den Schaden, der dadurch entstanden ist, dass die Bank die Verfügung über das Bankkonto trotz Vorliegens der Vorsorgevollmacht nicht ausführte und von unberechtigten Bedingungen – eine gesonderte Bankvollmacht – abhängig gemacht hat.

(Landgericht Detmold, Urteil vom 14.01.2015, 10 S 110/14)

Über den Autor

Hagen Döhl administrator

Schreibe eine Antwort