Vorsatz bei der Geschwindigkeitsüberschreitung

VonHagen Döhl

Vorsatz bei der Geschwindigkeitsüberschreitung

Der Grad der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit kann ein starkes Indiz für vorsätzliches Handeln sein, wobei es auf das Verhältnis zwischen der gefahrenen und der vorgeschriebenen Geschwindigkeit ankommt. Es ist von dem Erfahrungssatz auszugehen, dass einem Fahrzeugführer die erhebliche Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit aufgrund der Fahrgeräusche und der vorüberziehenden Umgebung jedenfalls dann nicht verborgen bleibt, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 40% überschritten wird (§ 3 StVO).
(OLG Hamm, Beschluss vom 10.05.2016 – 4 RBS 91/16)
 

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