Ein von einem in Berlin wohnhaften Deutschen in Polen erworbener Führerschein ist in Deutschland nicht automatisch anerkennungsfähig. Vielmehr dürfen die Behörden die Anerkennung von einer innerstaatlichen Prüfung der Kraftfahreignung, etwa von einem Medizinisch-Psychologischen Gutachten (MPG) abhängig machen. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin. Etwas anderes ergebe sich auch nicht aus EU-Recht. Denn im Interesse der Verkehrssicherheit müsse ein Missbrauch der Anerkennungsregeln vermieden werden.
(Beschluss vom 12.10.2005, Az.: 11 A 690/05)
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