Verzicht auf förmliche Abnahme

VonHagen Döhl

Verzicht auf förmliche Abnahme

Die Übersendung einer Schlussrechnung, die der Auftraggeber annimmt und prüft, ohne eine förmliche Abnahme zu verlangen, kann einen einvernehmlichen Verzicht auf eine förmliche Abnahme darstellen.
(OLG Karlsruhe, Urteil v. 23.9.2003 – 17 U 234/02)

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