Das OLG Stuttgart hat entschieden, dass "Dashcam"-Aufnahmen zur Verfolgung schwerwiegender Verkehrsordnungswidrigkeiten grundsätzlich verwertet werden können.
(OLG Stuttgart 18.05.2016 4 Ss 543/15)
Das OLG Stuttgart hat entschieden, dass "Dashcam"-Aufnahmen zur Verfolgung schwerwiegender Verkehrsordnungswidrigkeiten grundsätzlich verwertet werden können.
(OLG Stuttgart 18.05.2016 4 Ss 543/15)
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