Verwertung von „Dashcam“-Aufnahmen grundsätzlich zulässig

VonHagen Döhl

Verwertung von „Dashcam“-Aufnahmen grundsätzlich zulässig

Das OLG Stuttgart hat entschieden, dass "Dashcam"-Aufnahmen zur Verfolgung schwerwiegender Verkehrsordnungswidrigkeiten grundsätzlich verwertet werden können.
(OLG Stuttgart 18.05.2016  4 Ss 543/15)

Über den Autor

Hagen Döhl administrator

Schreibe eine Antwort