Verstoß gegen DIN-Normen ist auch ohne Schadenseintritt ein Mangel

VonHagen Döhl

Verstoß gegen DIN-Normen ist auch ohne Schadenseintritt ein Mangel

Sofern nichts anderes vereinbart ist, sichert der Auftragnehmer stillschweigend die Beachtung der anerkannten Regeln seines Fachs, wie sie unter anderem in DIN-Normen oder Unfallverhütungsvorschriften niedergelegt sein können, zu. Ein Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik ist deshalb – so das OLG Köln – auch ohne Schadenseintritt ein Mangel, sofern der Auftragnehmer keine ihm günstige abweichende Vereinbarung beweist.
(OLG Köln, Urteil vom 16.03.2016 – 16 U 63/15)

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