Vermittlungsprovision

VonHagen Döhl

Vermittlungsprovision

Der als Wohnungsvermittler tätigen juristischen Person steht nach § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Satz 2 WoVermittG ein Anspruch auf die Vermittlungsprovision nicht zu, wenn eine an ihr rechtlich oder wirtschaftlich beteiligte (natürliche oder juristische) Person Eigentümerin (im Rechtssinne) der vermittelten Wohnung ist; auf „wirtschaftliches Eigentum“ kommt es nicht an.(WoVermittG § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Satz 2)
(BGH – 23.10.2003 III ZR 41/03)

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