Unterhalsberechnung bei überobligationsmäßigen Einkünften aus Beruftätigkeit

VonHagen Döhl

Unterhalsberechnung bei überobligationsmäßigen Einkünften aus Beruftätigkeit

Besteht für den unterhaltsberechtigten Ehegatten wegen Kindesbetreuung keine Erwerbsobliegenheit, sind dennoch erzielte Einkünfte aus Berufstätigkeit abzüglich eines Bonusbetrages (hier: Mindesttabellenwert nach der 1. Altersstufe, und zwar unabhängig vom Alter) in die Differenzberechnung einzustellen. -BGB § 1577 II-
(OLG Hamm, Urteil v. 28.2.2003 – 7 UF 257/02)

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