Verhältnis zwischen Abschlags- und Schlußzahlungsforderung

VonHagen Döhl

Verhältnis zwischen Abschlags- und Schlußzahlungsforderung

Das Recht auf Abschlagszahlung geht unter, wenn die Schlussrechnung übersandt ist oder die Voraussetzungen für die Erstellung einer Schlussrechnung wegen Fertigstellung des Bauwerks gegeben sind. Der Übergang zur Schlussrechnung hat zur Folge, dass ein bereits fällig gewordener Anspruch auf Abschlagszahlung in dem fällig zu stellenden Schlusszahlungsanspruch aufgeht.

Diese Erwägungen rechtfertigen es aber nicht, dem Auftragnehmer bei Geltendmachung der Abschlagsforderung erlangte Vorteile rückwirkend wieder zu nehmen. Dementsprechend entfällt auch eine Verzinsung der Forderung in Höhe der berechtigten Abschlagsrechnung mit Schlussrechnungsreife nicht. In gleicher Weise müssen dem Auftragnehmer auch die Vorteile einer Scheckbegebung zur Begleichung einer Abschlagsforderung bei Schlusszahlungsreife erhalten bleiben. ( 2 – 4, Leitsätze der Redaktion)
OLG Naumburg Urteil vom 28. 2. 2002 – 2U146/01

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