Das LArbG Frankfurt hat entschieden, dass die Umkleidezeit zur Arbeitszeit zählen kann, wenn die Arbeitskleidung stark verschmutzt wird und auffällig ist.
(Hessisches Landesarbeitsgericht 03.05.201616. 16 Sa 494/15
Das LArbG Frankfurt hat entschieden, dass die Umkleidezeit zur Arbeitszeit zählen kann, wenn die Arbeitskleidung stark verschmutzt wird und auffällig ist.
(Hessisches Landesarbeitsgericht 03.05.201616. 16 Sa 494/15
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