Vergütung von Umkleidezeit als Arbeitszeit

VonHagen Döhl

Vergütung von Umkleidezeit als Arbeitszeit

Das LArbG Frankfurt hat entschieden, dass die Umkleidezeit zur Arbeitszeit zählen kann, wenn die Arbeitskleidung stark verschmutzt wird und auffällig ist.

(Hessisches Landesarbeitsgericht  03.05.201616.  16 Sa 494/15

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