Unwirksamer Ausschluss des Versorgungsausgleichs durch Ehevertrag

VonHagen Döhl

Unwirksamer Ausschluss des Versorgungsausgleichs durch Ehevertrag

Ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs durch Ehevertrag ist auch dann unwirksam, wenn innerhalb eines Jahres nach Vertragsschluss ein Antrag auf Scheidung der Ehe bei Gericht eingegangen und zwar erst nach Ablauf der Jahresfrist, aber noch „demnächst“ i.S. von § 167 ZPO zugestellt worden ist.
Eine Zustellung ist selbst nach längerer Zeit (hier: etwas mehr als zwei Monate) noch als demnächst erfolgt anzusehen, wenn der Antragsteller alles ihm für eine fristgerechte Zustellung Zumutbare getan und die Verzögerung nicht schuldhaft herbeigeführt hat.
(Beschluss vom 9.2.2005, Az: XII ZB 118/04)

Über den Autor

Hagen Döhl administrator

Schreibe eine Antwort