Unterzeichnung einer Kündigung mit dem Zusatz i.A

VonHagen Döhl

Unterzeichnung einer Kündigung mit dem Zusatz i.A

Eine mit dem Zusatz i.A. unterschriebene Kündigung ist formunwirksam, weil sie nicht vom Aussteller unterschrieben wurde.Eine Unterschrift mit dem Zusatz i.A. wahrt nicht das Schriftformerfordernis.
(ArbG Hamburg 8.12.2006 27 Ca 21/06)

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