Eine mit dem Zusatz i.A. unterschriebene Kündigung ist formunwirksam, weil sie nicht vom Aussteller unterschrieben wurde.Eine Unterschrift mit dem Zusatz i.A. wahrt nicht das Schriftformerfordernis.
(ArbG Hamburg 8.12.2006 27 Ca 21/06)
Eine mit dem Zusatz i.A. unterschriebene Kündigung ist formunwirksam, weil sie nicht vom Aussteller unterschrieben wurde.Eine Unterschrift mit dem Zusatz i.A. wahrt nicht das Schriftformerfordernis.
(ArbG Hamburg 8.12.2006 27 Ca 21/06)
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