Unterhaltsrechtsreform steht nach Urteil des BVerfG auf der Kippe

VonHagen Döhl

Unterhaltsrechtsreform steht nach Urteil des BVerfG auf der Kippe

Die für Freitag, den 25.05.2007 geplante Verabschiedung der Reform zum Unterhaltsrecht steht auf der Kippe. Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes zur Dauer von Unterhaltszahlungen wird der Rechtsausschuss des Bundestages am 24.05.2007 zu einer Sondersitzung zusammenkommen. Dort soll beraten werden, ob an der Verabschiedung der Reform noch festgehalten werden kann. Das bestätigte der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jürgen Gehb, am 23.05.2007. Das BVerfG hatte die Benachteiligung unverheirateter Elternteile bei der Dauer des so genannten Betreuungsunterhalts beanstandet.

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