Unterhaltsrechtliche Folgen der dauerhaften Überschuldung

VonHagen Döhl

Unterhaltsrechtliche Folgen der dauerhaften Überschuldung

1. Bei nachhaltiger und dauerhafter Überschuldung ist es in der Regel zumutbar, den Unterhaltsschuldner auf die Einleitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens und einer Restschuldbefreiung nach §§ 286 ff., 304 InsO zu verweisen.
2. Unterhaltsrechtlich hat dies zur Folge, dass sich der Schuldner auf bestehende Verbindlichkeiten gegenüber dem Unterhaltsberechtigten nicht berufen kann.
(OLG Dresden Urteil v. 10.1.2003 – 10 UF 684/02; Nr. 657– InsO §§ 286, 304; BGB § 1603 – 10. ZS –FamS-,)

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