Zur Ermittlung des Unterhaltsanspruches eines bereits volljährigen Kindes, welches sich noch in der Schulausbildung befindet und im Haushalt seiner Mutter lebt, werden die Einkünfte des barunterhaltspflichtigen Vaters zu Grunde gelegt. Die Einkommensverhältnisse der Kindesmutter sind für die Bemessung des Unterhaltes des volljährigen Schülers nicht relevant.
(OLG Naumburg, FamRZ 6/2001, S. 371)
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