Umlage neuentstandener modernisierungsbedingter Betriebskosten trotz fehlender Umlagevereinbarung

VonHagen Döhl

Umlage neuentstandener modernisierungsbedingter Betriebskosten trotz fehlender Umlagevereinbarung

Neue, modernisierungsbedingte Betriebskosten (hier: Betriebskosten des nachträglich eingebauten Fahrstuhls) darf der Vermieter auch bei fehlender Umlagevereinbarung umlegen, wenn sich die Parteien über die zusätzliche Umlage durch konkludentes Handel geeinigt haben. Dazu genügt es, dass der Mieter die Umlage einmal widerspruchslos akzeptiert hat.
(BGH-Urteil vom 21.01.2004 – VIII ZR 99/03 und VIII ZR 101/03)

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