Stubenarrest für Katze in Wohnanlage – Kein Vertrauensschutz wegen bisherigem freiem Auslauf

VonHagen Döhl

Stubenarrest für Katze in Wohnanlage – Kein Vertrauensschutz wegen bisherigem freiem Auslauf

Die Eigentümer einer Wohnanlage können durch einen Zusatz in der Hausordnung den Auslauf von Haustieren auf ihrem Grundstück verbieten, so das BayObLG in seinem Urteil. Die Katzenbesitzerin könne sich demgegenüber nicht mit der Begründung, sie halte ihr Tier schon seit zwei Jahren mit freiem Auslauf, auf Vertrauensschutz berufen. Denn sie hätte, so die Münchner Richter, schon seit der Anschaffung des Tieres damit rechnen müssen, dass dessen freier Auslauf untersagt werde. Generell habe nämlich das Interesse der Nachbarn daran, dass ihre Gemeinschaftsflächen nicht durch Kot verunreinigt würden, Vorrang vor den Wünschen der Katzenhalterin. Die Katze erhält zukünftig nur Ausgang, wenn sie an der Leine geführt wird.
(BayObLG Urteil vom 02.06.2004 entschieden 2 Z BR 99/04)

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