Das AG München hat entschieden, dass eine Strafanzeige des Mieters gegen den Vermieter nicht zu einem Kündigungsrecht des Vermieters führt, wenn der Mieter wahre oder aus seiner Sicht möglicherweise wahre Tatsachen zum Anlass seiner Anzeige nimmt und hierbei zur Wahrung eigener Interessen handelt.
(AG München 16.12.2016 424 C 21138/15)
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