Wenn über ein unverschlüsseltes WLAN-Netz Urheberrechtsverletzungen begangen werden, haftet dessen Betreiber dafür. So hat das Oberlandesgericht Düsseldorf in einem jetzt veröffentlichten Urteil von Ende Dezember 2007 entschieden. Jeder WLAN-Betreiber muss dem Gericht zufolge mindestens die Standard-Verschlüsselung im Router einschalten. Und durch die Einrichtung von Benutzerkonten soll er die Anonymität der Nutzer verringern.
Dem Internet-Anschlussinhaber, der ein WLAN Netz betreibt, sind zumindest die Sicherungsmaßnahmen abzuverlangen, die eine Standardsoftware erlaubt.
So können (zumeist) für die verschiedenen Nutzer eines Computers Benutzerkonten mit eigenem Passwort installiert werden, die dann einem aus diesem Kreis stammenden Verletzer (hier: Urheberrechtsverletzungen) den Schutz der Anonymität rauben könnten. Das Risiko eines von außen unternommenen Zugriffs auf ein WLAN-Netz kann dessen Betreiber in der Regel durch eine Verschlüsselung minimieren, die eine Vielzahl von WLAN-Routern als mögliche Einstellung standardmäßig vorsehen.
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.12.2007 – Az. I-20 W 157/07
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