Das BAG hat entschieden, dass Zulagen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit nicht pfändbar sind, soweit sie der Höhe nach üblich sind.
(BAG 23.08.2017 10 AZR 859/16)
Das BAG hat entschieden, dass Zulagen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit nicht pfändbar sind, soweit sie der Höhe nach üblich sind.
(BAG 23.08.2017 10 AZR 859/16)
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