Sicherheitsleistung im Bauvertragsrecht

VonHagen Döhl

Sicherheitsleistung im Bauvertragsrecht

Mit Urteil vom 20.10.2005 hat der BGH die Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines öffentlichen Auftraggebers für unwirksam erklärt, wonach ein Sicherheitseinbehalt von 5% der Bausumme nur durch eine Bürgschaft auf erstes Anfordern abgelöst werden kann, auch wenn der Sicherheitseinbehalt auf ein Verwahrgeldkonto zu nehmen ist.
(BGH Urteil v. 20.10.2005 VII ZR 153/04)

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