Das OLG Oldenburg hat entschieden, dass einer Ehefrau, deren Ehemann häufig sehr aggressiv und gewalttätig gewesen war, ein Festhalten an der Ehe während des Trennungsjahres nicht zuzumuten ist.
(OLG Oldenburg (Oldenburg) 4. Zivilsenat 4 UF 44/18)
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