Schallschutzanforderungen bei älteren Mietwohnungen

VonHagen Döhl

Schallschutzanforderungen bei älteren Mietwohnungen

Eine Mietwohnung in einem älteren Gebäude weist, wenn nicht vertraglich etwas anderes vereinbart ist, in schallschutztechnischer Hinsicht keinen Mangel auf, sofern der Trittschallschutz den zur Zeit der Errichtung des Gebäudes geltenden DIN-Normen entspricht. Das gilt auch dann, wenn während der Mietzeit in der Wohnung darüber der Fußbodenbelag ausgetauscht wird und sich dadurch der Schallschutz gegenüber dem Zustand bei
Anmietung der Wohnung verschlechtert
(BGH Urteil 17.06.2009, VIII ZR 131/08)

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