Privatgutachten gegen Gerichtsgutachten – Gericht muss verwerten!

VonHagen Döhl

Privatgutachten gegen Gerichtsgutachten – Gericht muss verwerten!

Das von einer Partei auf ein gerichtlich eingeholtes Gutachten vorgelegte entgegenstehende Privatgutachten muss der Richter erkennbar verwerten. Dieses Privatgutachten kann den Richter veranlassen, von Amts wegen weiteren Beweis zu erheben.

BGH Entscheidung vom 18.05.2009 – IV ZR 57/08

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