Schadensersatz wegen Baumängeln umfasst Miete für Ersatzwohnung

VonHagen Döhl

Schadensersatz wegen Baumängeln umfasst Miete für Ersatzwohnung

Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass von einem Schadensersatzanspruch wegen Baumängeln auch solche Aufwendungen umfasst sind, die dadurch anfallen, dass der Besteller das Werk nicht nutzen kann und deshalb in eine Mietwohnung ziehen muss. Der Anspruch auf Ersatz des Schadens, der – wie die Aufwendungen für den Bezug einer Mietwohnung – neben dem schadenstiftenden Mangel des Werks entstanden ist, bedarf keiner Fristsetzung. Denn deren Zweck, dem Auftragnehmer eine letzte Gelegenheit einzuräumen, das noch mit Mängeln behaftete Werk in den vertragsgemäßen Zustand zu versetzen, kann in einem solchen Fall nicht mehr erreicht werden.
(OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.08.2011 – 7 U 62/10)

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