Das AG München hat entschieden, dass der Verursacher eines Autounfalls das Risiko überhöhter Instandsetzungsrechnungen trägt.
(AG München 332 C 4359/18)
Das AG München hat entschieden, dass der Verursacher eines Autounfalls das Risiko überhöhter Instandsetzungsrechnungen trägt.
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