Schadenersatzanspruch bei Zünden eines Knallkörpers während eines Fußballspiels

VonHagen Döhl

Schadenersatzanspruch bei Zünden eines Knallkörpers während eines Fußballspiels

Ein Fußballzuschauer verletzt seine ihm aus dem Zuschauervertrag gegenüber dem Verein erwachsenen Verhaltenspflichten, wenn er einen Knallkörper zündet und diesen auf die Tribüne wirft. Es ergeben sich Verstöße gegen die Stadienordnung, die über den Hinweis auf der Dauerkarte und den Aushang an den Stadieneingängen auch in den Zuschauervertrag einbezogen worden ist. Allerdings umfasst der Schadenersatzanspruch eines Fußballlizenzspielervereins gegen den Zuschauer nicht eine vom DFB verhängte Geldstrafe, da die einem Fußballzuschauer treffende vertragsähnliche Pflicht, Spielstörungen wie das Zünden von Knallkörpern zu unterlassen, nicht dem Zweck dient, den Verein vor Verhängung einer Verbandsstrafe zu schützen

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Hagen Döhl administrator

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