Sächsische Staatsregierung plant Einschränkung der Bürgernähe bei Arbeitsgerichten – auch Hoyerswerda betroffen

VonHagen Döhl

Sächsische Staatsregierung plant Einschränkung der Bürgernähe bei Arbeitsgerichten – auch Hoyerswerda betroffen

Die sächsischen Arbeitsgerichte arbeiten seit vielen Jahren sehr bürgernah.
So hält das sächsische Landesarbeitsgericht gegenwärtig seine Verhandlungstage unter anderem auch in Bautzen ab, die dritte Kammer des Arbeitsgerichtes Bautzen führt Güteverhandlungen und Kammerverhandlungen in Hoyerswerda durch, während die Außenkammern des Arbeitsgerichtes Bautzen Verhandlungstage in Weißwasser abhalten.
Diese Verfahrensweise halten wir nicht nur für richtig und bürgernah, sondern auch für wirtschaftlich und umweltpolitisch effizient. Natürlich ist die bisherige Regelung nicht zuletzt auch anwaltsfreundlich und wird daher umso mehr auch von uns außerordentlich geschätzt.

Grundlage dafür ist eine sächsische Verwaltungsvorschrift. Die sächsische Staatsregierung plant die Änderung bzw. Aufhebung dieser Vorschrift. Damit könnten diese auswärtigen Verhandlungstage nicht mehr stattfinden.

Am Beispiel der von der dritten Kammer des Arbeitsgerichtes Bautzen in Hoyerswerda abgehaltenen Verhandlungstage wird deutlich, wie vorteilhaft die bisherige Praxis ist:

Die dritte Kammer verhandelt die Güte- und Kammertermine überwiegend mittwochs und freitags im Gebäude des Amtsgerichtes Hoyerswerda. Würden diese Verhandlungen regelmäßig nicht in Hoyerswerda, sondern in Bautzen stattzufinden, müsste die Parteien sowie deren prozessbevollmächtigte Rechtsanwälte jeweils zu den Verhandlungen nach Bautzen anreisen. Da die dritte Kammer nach der Geschäftsverteilung überwiegend für diejenigen Verfahren zuständig ist, in denen die beklagte Partei ihren Sitz im Bezirk des Amtsgerichtes Hoyerswerda hat, beziehungsweise dann, wenn Erfüllungsort der streitgegenständlichen Leistung das Gebiet ist, in dem auch das Amtsgericht Hoyerswerda zuständig wäre, stammen die Parteien -und zumeist auch die von diesen beauftragten Rechtsanwälte – regelmäßig aus Hoyerswerda oder der Umgebung. Im ungünstigsten Fall müssten daher die Klagepartei, die beklagte Partei, der klägerische Prozessbevollmächtigte und der Prozessvertreter der beklagten Partei von Hoyerswerda nach Bautzen anreisen. Würden noch weitere Parteien am Rechtsstreit beteiligt sein (zusätzliche Beklagte, Streitverkündungsempfänger usw.) würde sich die Zahl der Reisenden noch erhöhen. Hinzukommt der Reiseaufwand für Zeugen und sonstige Beteiligte, die an der mündlichen Verhandlung in irgendeiner Weise teilnehmen. Die gegebenenfalls interessierte Öffentlichkeit bleibt dabei sogar noch außer Betracht. Die für die Kammerverhandlungen hinzuzuziehenden ehrenamtlichen Richter stammen nicht selten ebenfalls aus Hoyerswerda – jedenfalls dann, wenn die dritte Kammer verhandelt.

Mit der „Abschaffung“ der auswärtigen Verhandlungstage würden all diese Vorteile für die Rechtssuchenden, die Verfahrensbeteiligten und die Rechtsanwälte entfallen und sich in`s Gegenteil verkehren.
Wir haben uns daher mit je einem Schreiben an die Sächsische Staatsregierung und das Justizministerium gewandt.
Alle Kollegen, Mandanten und Bürger rufen wir hiermit auf, sich uns anzuschließen und gegen den Verlust an Bürgernähe und Effizienz zu intervenieren.

Unsere Schreiben können wie folgt im Internet abgerufen werden:

www.paragraf.info/dokumente/brief_SReg.pdf

www.paragraf.info/dokumente/brief_SMfJ.pdf

Es ist ausdrücklich erlaubt, Textpassagen daraus zu verwenden.

Rechtsanwälte
Döhl & Kollegen

Hagen Döhl
Rechtsanwalt und
Fachanwalt f. Arbeitsrecht

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