Reisezeit ist gleich Arbeitszeit?

VonHagen Döhl

Reisezeit ist gleich Arbeitszeit?

Die Reisezeit zu einem auswärtigen Termin ist in der Regel keine Arbeitszeit. Das sieht nur dann anders aus, wenn die Wegezeit notwendiger Teil der Arbeitspflichten ist, wie etwa die Fahrtzeit zum Kunden bei einem Außendienstler (BAG, Urteil vom 22.04.2009 – 5 AZR 292/08).
Wer während der Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln Termine oder Ähnliches vorbereiten muss, der arbeitet allerdings. Dann ist die Reisezeit auch vergütungspflichtige Arbeitszeit (BAG Urteil vom 11.07.2006 – 9 AZR 519/05).
Das gilt jedenfalls dann, wenn der Arbeitgeber Einfluss darauf nimmt, dass gearbeitet wird. Im Einzelfall können sich allerdings Nachweisprobleme ergeben.

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