Regierungspräsidium Dresden sieht keinen Anlass zu Beanstandungen des gedas-Rahmen-Dienstleistungsvertrages

VonHagen Döhl

Regierungspräsidium Dresden sieht keinen Anlass zu Beanstandungen des gedas-Rahmen-Dienstleistungsvertrages

Am 24. Januar 2003 ist bei uns die Stellungnahme des Regierungspräsidiums Dresden zu dem von uns dort zur Prüfung vorgelegten Rahmen-Dienstleistungsvertrages zwischen der Stadt Hoyerswerda und der gedas Deutschland GmbH eingegangen.

Das Regierungspräsidium teilt mit, dass es nach Eingang des Berichtes der Stadt Hoyerswerda sowie der Prüfung der Sach- und Rechtslage keinen Anlass zu Beanstandungen gäbe.

Die Stellungnahme des Regierungspräsidiums wird damit begründet, dass nur erkennbare Rechtsverstöße Anlass zu rechtsaufsichtlichen Maßnahmen geben könnten. Solche Rechtsverstöße lägen nicht vor, da die Stadt Hoyerswerda nicht gegen Ausschreibungspflichten der VOL/A verstoßen habe. Der Vertrag selbst beinhalte noch kein Beauftragung der gedas Deutschland GmbH. Darüber hinaus habe die kreisfreie Stadt Hoyerswerda dargelegt, dass sie im Rahmen der Vergabe konkreter Aufträge die gesetzlichen Vergabevorschriften beachten werde. Leistungsverpflichtungen würden durch den Vertrag selbst nicht begründet.

Auch der Umstand, dass der Rahmenvertrag von den gesetzlichen Regelungen zu Ungunsten der Stadt Hoyerswerda abweiche, erfordere nach Auffassung der Behörde ein rechtsaufsichtliches Einschreiten nicht, da die Stadt Hoyerswerda den ihr zustehenden Spielraum in noch vertretbarer Weise nicht überschritten hätte.

Eine Nachprüfung der Zweckmäßigkeit des Vertrages komme dem Regierungspräsidium nicht zu, da die Tätigkeit des Regierungspräsidiums auf reine Rechtmäßigkeitskontrolle beschränkt sei.

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