Regierungsentwurf für Justizkommunikationsgesetz beschlossen

VonHagen Döhl

Regierungsentwurf für Justizkommunikationsgesetz beschlossen

Die Bundesregierung hat am 28.07.2004 den von der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vorgelegten Entwurf eines Justizkommunikationsgesetzes beschlossen. Der Gesetzesentwurf soll die rechtlichen Rahmenbedingungen regeln, unter denen Schriftsätze statt in Papierform künftig elektronisch bei Gericht eingereicht werden können. Das Gesetz ist Teil der Initiative „Bund Online 2005!“, in der sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt hat, bis 2005 alle internetfähigen Dienstleistungen online bereit zu stellen.
Die für die elektronische Kommunikation notwendige Technik sei sowohl bei den Gerichten als auch bei der Anwaltschaft weitgehend vorhanden und könne mit einem vergleichsweise geringen Aufwand beschafft werden, heißt es in einer Mitteilung des Justizministeriums. Anwältinnen und Anwälte müssten sich neben einen PC lediglich eine Signaturkarte und die dazu gehörige Software beschaffen. Das Gericht richte einen elektronischen Gerichtsbriefkasten ein, an den der Anwalt seine elektronisch signierten Schriftsätze über das Gericht schicken kann. Dort werde automatische eine Eingangsbestätigung als Antwort generiert –sodass dieser Kommunikationsweg genauso sicher wie ein Einschreiben aber sehr viel schneller sei. Auch für die Justiz sei der elektronische Rechtsverkehr attraktiv, weil er Abläufe vereinfacht und beschleunigt, heißt es in der Mitteilung weiter. Der Eingang eines Dokuments werde automatisch protokolliert und der Schriftsatz automatisch und unveränderbar in der elektronischen Akte erfasst. Sofern das Dateiformat, das der Anwalt benutzt hat dies erlaube, könnten wiederkehrende Dateien wie beispielsweise Anschriften automatisch ausgelesen und in einem Grunddatensatz vorgehalten werden. Die Akte stünde der Richterin oder dem Richter und den Geschäftsstellen jederzeit zur Verfügung. Ein Richter könne Arbeitskopien zeihen, in der Akte elektronisch recherchieren und in der elektronischen Akte Verfügungen treffen. Auch Urteile würden dann elektronisch signiert. Nach rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens werde die Akte elektronisch archiviert.
Der jetzt vom Kabinett beschlossene Gesetzesentwurf enthält auch Regelungen zu den Anforderungen an elektronischen Dokumenten, über die elektronische Akteneinsicht, über den Medientransfer, also über die Umwandlung von Papierdokumenten in elektronische Dokumente. Bei zwei Bundesgerichten, dem BGH und dem Bundespatentgesetz können bereits jetzt Dokumente elektronisch eingereicht werden. Ende diesen Jahres soll dies auch beim Bundesverwaltungsgericht und beim Bundesfinanzhof möglich sein.
(Quelle: Pressemitteilung der Bundesregierung)

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