Regierung und Anwälte wollen elektronischen Rechtsverkehr weiter ausbauen

VonHagen Döhl

Regierung und Anwälte wollen elektronischen Rechtsverkehr weiter ausbauen

Bis zum Jahr 2010 sollen alle Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizbehörden flächendeckend die gesamte Kommunikation zwischen den Beteiligten elektronisch abwickeln können. Mit diesem Ziel präsentierten Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) und die Berliner Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) zusammen mit Vertretern der Anwaltschaft und der Notare am 15.03.2007 auf der Fachmesse CeBIT ein 10-Punkte-Programm zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs. Dies geht aus einer Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums hervor.

Ziel sei es, den gesamten Schriftverkehr im Rahmen eines Prozesses über einen «elektronischen Gerichtsbriefkasten» zu führen, so die Bundesrechtsanwaltskammer in einer Mitteilung vom 15.03.2007. Voraussetzung sei für die Anwälte eine Signaturkarte, die es ermögliche, elektronische Dokumente zu unterschreiben. Auch die Akteneinsicht könnte in Zukunft elektronisch erfolgen.

10-Punkte-Programm

Das Programm von Regierung und Anwaltschaft sieht im Detail folgende Maßnahmen vor:

1 Konzentration auf die elektronische Abwicklung von Akteneinsicht, Kostenfestsetzungsbeschlüssen, Prozesskosten- und Beratungshilfeabrechnungen sowie den elektronischen Abruf aus Registern

2 Stärkere Berücksichtigung des elektronischen Rechtsverkehrs in Aus- und Fortbildung

3 Ausbau des Justizportals www.justiz.de zu einem zentralen Portal für den elektronischen Rechtsverkehr in Deutschland

4 Verwirklichung eines zentralen elektronischen Gerichtsbriefkastens zur rechtsverbindlichen Kommunikation mit allen am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmenden Justizeinrichtungen

5 Weitgehende Standardisierung von Datenaustauschformaten

6 Anwenderfreundliche Gestaltung der technischen Rahmenbedingungen für den elektronischen Rechtsverkehr, hierzu gehört auch die elektronische Signatur

7 Effizientere Gestaltung der Verfahrensabläufe, insbesondere durch Verzicht auf das Erfordernis der Beifügung anspruchsbegründender Unterlagen, beispielsweise im Zwangsvollstreckungsverfahren

8 Beschleunigung der Verfahrensabläufe durch elektronische Bearbeitung laufender Vorgänge in den Gerichten, Behörden und bei den Rechtsanwälten und Notaren

9 Ermöglichung elektronischer Lastschrifteinzugsermächtigungen zur Leistung von Gerichtskostenvorschüssen

10 Prüfung der Möglichkeiten zur Einführung eines bundesweit einheitlichen finanziellen Anreizsystems für Nutzer des elektronischen Rechtsverkehrs

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