Reform des Schadensersatzrechts

VonHagen Döhl

Reform des Schadensersatzrechts

Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht grundlegende Neuerungen im Schadensersatzrecht vor. Danach sollen etwa Kinder unter zehn Jahren (bisher sieben Jahre) im Strassenverkehr grundsätzlich nicht haften. Es soll damit Rücksicht auf typisch kindliches Verhalten genommen werden. Des Weiteren wird der Anspruch auf Schmerzensgeld ausgeweitet.

Nach geltendem Recht kann der Verletzte ja nur Schmerzensgeld verlangen, wenn die sog. Verschuldenshaftung gegeben ist. Das neue Recht sieht den Anspruch für alle wesentlichen Verletzungen (also bei körperlichen oder gesundheitlichen Verletzungen oder bei Beeinträchtigungen der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung) vor, egal auf Grund welcher konkreten Vorschrift der Schädiger haftet. Bei KfZ-Schäden kann der Autobesitzer auch künftig selbst darüber entscheiden, ob er ein Schätzgutachten vorlegt und den Schaden dann selbst repariert oder unrepariert lässt oder ob er eine Werkstatt mit der Reparatur

beauftragt und dann die Rechnung vorlegt. Allerdings wird künftig der Ersatz fiktiver Umsatzsteuer ausgeschlossen, d. h., dass der Schadensersatzpflichtige (bzw. die Versicherung), die den Schaden ausgleichen muss, künftig die Umsatzsteuer nur dann zahlen muss, wenn die Steuer auch tatsächlich vom Staat erhoben wird. Wer sein Auto nicht reparieren lässt, zahlt auch keine Mehrwertsteuer und soll die auch nicht ersetzt bekommen. Im Übrigen sollen künftig Mitfahrer den

gleichen Schadensersatz wie der Fahrer verlangen können. Zahlreiche Gesetze (etwa das StVG oder das ProdHaftG) legen Haftungshöchstgrenzen für Gefährdungstatbestände fest. Diese Höchstbeträge sollen angehoben werden. Hintergrund ist, dass diese zum grössten Teil seit mehr als 20 Jahren nicht mehr angepasst wurden. Schliesslich soll bei Arzneimittelschäden die Beweislast künftig beim Arzneimittelhersteller liegen. Damit haben es Patienten, die gerichtlich gegen Arzneimittelschäden klagen, in Zukunft einfacher, ihre berechtigten Ansprüche durchzusetzen.

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Hagen Döhl administrator

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