Führt der Erwerber einer neu herzustellenden Eigentumswohnung einen Prozess gegen seine finanzierende Bank um Schadenersatz wegen unterbliebener Aufklärung, muss seine Rechtsschutzversicherung nicht die Kosten des Prozesses tragen.
(OLG Karlsruhe, Urteil v. 3.7.2003 – 12 U 53/03)
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