Aus einem Räumungstitel gegen den Mieter einer Wohnung kann der Gläubiger nicht gegen einen im Titel nicht aufgeführten Dritten vollstrecken, wenn dieser Mitbesitzer ist.
(Quelle: BGH-Urteil vom 25.06.2004 – IXa ZB 29/04)
Aus einem Räumungstitel gegen den Mieter einer Wohnung kann der Gläubiger nicht gegen einen im Titel nicht aufgeführten Dritten vollstrecken, wenn dieser Mitbesitzer ist.
(Quelle: BGH-Urteil vom 25.06.2004 – IXa ZB 29/04)
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