Gegen einen Untermieter kann die Räumungsvollstreckung nicht auf Grund des gegen den Hauptmieter ergangenen Titels betrieben werden.
(Quelle: BGH-Urteil vom 18.07.2003 – IXa ZB 116/03)
Gegen einen Untermieter kann die Räumungsvollstreckung nicht auf Grund des gegen den Hauptmieter ergangenen Titels betrieben werden.
(Quelle: BGH-Urteil vom 18.07.2003 – IXa ZB 116/03)
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