Radfahrer in falscher Richtung

VonHagen Döhl

Radfahrer in falscher Richtung

Es ist mittlerweile – auch in Hoyerswerda – zur Unsitte geworden, dass Radfahrer auf Radwegen der Stadt unterwegs sind und dabei den Radweg auf der linken Seite zur eigenen Fahrtrichtung benutzen. Da scheinbar viel zu wenige Kontrollen und Verwarnungen erfolgen, entwickeln die Betroffenen noch nicht einmal ein Unrechtsbewusstsein und bringen dabei sich und andere in nicht unerhebliche Gefahren.
Dabei regelt § 2 Abs. 4 der Straßenverkehrsordnung (StVO) – die natürlich für alle Verkehrsteilnehmer gilt – dass Radfahrer grundsätzlich den rechten Radweg benutzen müssen. Andere Radwege dürfen nur dann befahren werden, wenn sie in der entsprechenden Fahrtrichtung mit dem Radwegzeichen gekennzeichnet sind.
Ansonsten gilt also das Rechtsfahrgebot.
Dies auch nicht umsonst, denn andere Verkehrsteilnehmer rechnen nicht immer mit Radfahrern, die verbotswidrig den falschen Radweg benutzen. Besonderns an Kreuzungen und Einmündungen kann das lebensgefährlich sein.
Das verkehrswidrige Radfahren ist daher zu Recht auch mit einem Verwarngeld zu ahnden.
Abgesehen davon haftet der Radfahrer, der durch sein falsches Verhalten einen Unfallfall verursacht für den Schaden. Schäden an Autos können schnell im vierstelligen Bereich liegen. Private Haftpflichtversicherungen schließen solche Schäden in ihren Policen häufig aus. Uneinsichtigkeit kann also teuer werden…

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