Die allgemeine straßenrechtliche Streupflicht für Gehwege schützt keine Fahrradfahrer. (OLG Oldenburg Urteil vom 6.12.2002 – 6 U 150/02)
Die allgemeine straßenrechtliche Streupflicht für Gehwege schützt keine Fahrradfahrer. (OLG Oldenburg Urteil vom 6.12.2002 – 6 U 150/02)
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