Probleme beim handschriftlichen Testament

VonHagen Döhl

Probleme beim handschriftlichen Testament

Setzen sich Eheleute in einem handschriftlichen Testament gegenseitig zu Alleinerben ein, unterschreiben sie diese Verfügung gemeinsam und erfolgt erst unterhalb dieser Unterschriften auf demselben Blatt die Einsetzung von Schlusserben nach dem Tod des Längstlebenden, so genügt diese Schlusserbeneinsetzung nicht dem Erfordernis der eigenhändigen Unterschrift gem. § 2247 I BGB, soweit sie nicht gesondert unterschrieben wird, so hat das (OLG Celle Urteil vom 19.07.2002 – 6W85/02)

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