Unter der Postulationsfähigkeit versteht man die Berechtigung der Rechtsanwälte, bei einem bestimmten Gericht aufzutreten – also seine Mandanten selbst vertreten zu dürfen. Seit dem 1. 1.2000 dürfen alle Rechtsanwälte, die bei einem deutschen Landgericht zugelassen sind, bei allen Amts- und Landgerichten in Deutschland auftreten. Die Postulationsfähigkeit bei den Oberlandesgerichten bleibt beschränkt und bedarf einer besonderen Zulassung bei diesem Gericht.
Aus unserer Kanzlei dürfen daher alle Rechtsanwälte bei den Amts- und Landgerichten der Bundesrepublik auftreten. Die Rechtsanwälte Dietmar Gottlöber, Hagen Döhl und Gesine Döhl sind außerdem auch beim OLG Dresden zugelassen.
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