Personenaufzug gehört zum mietvertraglich vereinbarten Zustand der Mietsache

VonHagen Döhl

Personenaufzug gehört zum mietvertraglich vereinbarten Zustand der Mietsache

Das AG München hat entschieden, dass ein Personenaufzug, der zu Beginn eines Mietverhältnisses vorhanden ist, vertraglich zur Mietsache gehört und daher nicht einfach ausgebaut werden darf.
(AG München 15.4.2016   425 C 11160/15)

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