Das AG München hat entschieden, dass ein Personenaufzug, der zu Beginn eines Mietverhältnisses vorhanden ist, vertraglich zur Mietsache gehört und daher nicht einfach ausgebaut werden darf.
(AG München 15.4.2016 425 C 11160/15)
Das AG München hat entschieden, dass ein Personenaufzug, der zu Beginn eines Mietverhältnisses vorhanden ist, vertraglich zur Mietsache gehört und daher nicht einfach ausgebaut werden darf.
(AG München 15.4.2016 425 C 11160/15)
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